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„Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Franzö­sischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit“ bzw. „Vertrag zwischen der Französischen Republik und der Bun­desrepublik Deutschland über die französisch-deutsche Zusammen­arbeit“ (kurz: „Vertrag über die deutsch-französische Zusammen­arbeit“ bzw. „Vertrag über die französisch-deutsche Zusammen­arbeit“); gemeinhin auch einfach „Deutsch-französischer Freund­schaftsvertrag“ bzw. „Französisch-deutscher Freundschaftsvertrag“ genannt.

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