22) „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit“ bzw. „Vertrag zwischen der Französischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland über die französisch-deutsche Zusammenarbeit“ (kurz: „Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit“ bzw. „Vertrag über die französisch-deutsche Zusammenarbeit“); gemeinhin auch einfach „Deutsch-französischer Freundschaftsvertrag“ bzw. „Französisch-deutscher Freundschaftsvertrag“ genannt. [ nächste Frage ] |