88) Rundes, blaues Schild mit weißem Rand und weißem Fußgängerpiktogramm (Frau-Kind-Symbol) über einem weißen Fahrradpiktogramm („gemeinsamer Geh- und Radweg“) bzw. neben diesem („getrennter Rad- und Gehweg“) mit dazwischenliegender horizontaler („gemeinsamer Weg“) bzw. vertikaler weißer Linie („getrennter Weg“). Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, den Gehweg (rundes, blaues Schild mit weißem Rand und weißem Frau-Kind-Piktogramm) durch das darunter angebrachte Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ für diese freizugeben (rechteckiges, weißes Schild mit schwarzem Rand und schwarzem Radsymbol und Schriftzug „frei“). [ nächste Frage ] |