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Rundes, blaues Schild mit weißem Rand und weißem Fußgängerpik­togramm (Frau-Kind-Symbol) über einem weißen Fahrradpikto­gramm („gemeinsamer Geh- und Radweg“) bzw. neben diesem („ge­trennter Rad- und Gehweg“) mit dazwischenliegender horizontaler („gemeinsamer Weg“) bzw. vertikaler weißer Linie („getrennter Weg“). Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, den Gehweg (rundes, blaues Schild mit weißem Rand und weißem Frau-Kind-Piktogramm) durch das darunter angebrachte Zusatzzeichen „Rad­fahrer frei“ für diese freizugeben (rechteckiges, weißes Schild mit schwarzem Rand und schwarzem Radsymbol und Schriftzug „frei“).

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