93) Sie sind von der Fahrbahn durch eine dicke durchgezogene Linie getrennt (25-cm-Breitstrich) und mit dem für die Benutzungspflicht obligaten Radwegschild gekennzeichnet (zum Fahrbahnrand/Parkstreifen können sie ferner mit einer dünnen, durchgezogenen Linie abgegrenzt sein). Zudem können Radfahrstreifen in regelmäßigen Abständen mit Fahrradpiktogrammen versehen sein. [ nächste Frage ] |