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Sie sind von der Fahrbahn durch eine dicke durchgezogene Linie getrennt (25-cm-Breitstrich) und mit dem für die Benutzungspflicht obligaten Radwegschild gekennzeichnet (zum Fahrbahnrand/Park­streifen können sie ferner mit einer dünnen, durchgezogenen Linie abgegrenzt sein). Zudem können Radfahrstreifen in regelmäßigen Abständen mit Fahrradpiktogrammen versehen sein.

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